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Dynamikplan
Mit dem Dynamikplan kann der Kunde die
Leistungen aus seiner Lebens- und Rentenversicherung jährlich an
seine Einkommensverhältnisse und Versorgungsbedürfnisse
anpassen, damit er seinen Lebensstandard auch im Alter aufrecht
erhalten kann.
Er hat dazu ein Recht
auf planmäßige Erhöhung der Versicherungsbeiträge um einen
fest vereinbarten und ganzzahligen Prozentsatz. Standardmäßig
ist in den Anträgen und im Angebotsprogramm für alle Tarife, bei
denen der Dynamikplan eingeschlossen werden kann, eine dynamische
jährliche Beitragsanpassung von 6% vorgesehen.
Abweichend hiervon
kann auch ein anderer ganzzahliger Prozentsatz gewählt werden
Die Erhöhungen werden ohne erneute
Gesundheitsprüfung
vorgenommen.
Der zusätzliche Beitrag wird je nach Tarif für
eine bestimmte Erhöhungsversicherung verwendet:
Die Versicherungsleistungen der
Erhöhungsversicherung richtet sich nach dem erreichten Alter und
der restlichen Dauer bzw. Beitragszahlungsdauer der
Grundversicherung. Die Leistungen aus den Erhöhungsversicherungen
werden bei Tod, spätestens bei Ablauf bzw. mit der letzten
Teilauszahlung fällig.
Wird der standardmäßige Einschluss des
Dynamikplans nicht gewünscht, so ist dies im Antrag anzukreuzen
bzw. im Angebotsprogramm durch das Wegklicken des Häkchens
möglich. Der Ausschluss der Dynamik gilt dann sowohl für die
Grundversicherung als auch für eine eingeschlossene BUZV.
Der Versicherungsnehmer erhält jedes Jahr ein
Erhöhungsangebot. Er braucht die einzelnen Erhöhungen nicht
anzunehmen. Lässt er jedoch hintereinander mehr als zwei
Erhöhungen ungenutzt, so erlischt das Recht auf künftige
Erhöhungen ohne erneute
Gesundheitsprüfung. Er kann das Recht aber durch eine erneute Gesundheitsprüfung wieder erwerben. Die Erhöhung entfällt rückwirkend, wenn der Kunde ihr bis zum Ende des ersten Monats nach dem Erhöhungstermin widerspricht oder den ersten erhöhten Beitrag nicht innerhalb von zwei Monaten nach dem Erhöhungstermin zahlt.
Dynamikerhöhungen enden bei Verträgen mit
Versicherungsdauer = Beitragszahlungsdauer spätestens zwei Jahre
vor Ablauf, bei Verträgen mit Beitragszahlungsdauer <
Versicherungsdauer ( abgekürzte
Beitragszahlungsdauer) spätestens ein Jahr vor Ablauf der
Beitragszahlungsdauer. Dynamikerhöhungen sind nur bis zum
rechnungsmäßigen Alter von 65 der Versicherten Person möglich
Ab dem Eintrittsalter
65 Jahre ist der Einschluss des Dynamikplans nicht mehr möglich.(Eintrittsalter)
Auch wenn ein Kind versichert wird, ist der
Einschluss des Dynamikplans möglich.
Werden in die Hauptversicherung ein Dynamikplan
und zusätzlich eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZV)
eingeschlossen, genießt der Kunde die Vorteile der Dynamik-BUZV.
Der Versicherungsschutz der Beitragsbefreiung
sowie eine Berufsunfähigkeitsrente erhöhen sich vor Eintritt
eines BU-Falles im selben Verhältnis wie die Versicherungssumme
der Hauptversicherung.
Ist eine UZV eingeschlossen, werden die
Versicherungsleistungen im selben Verhältnis wie die
Versicherungsleistungen der Hauptversicherung erhöht.
Ein nachträglicher Einschluss (auch das
Wiederaufleben) des Dynamikplans ist nur bei den im Abschnitt Vertragsänderungen
genannten Tarifen und nur mit erneuter Gesundheitsprüfung
möglich.
Der nachträgliche Einschluss des Dynamikplans ist
als Teilnovation ( Steuerliche
Behandlung von Vertragsänderungen) anzusehen. Deshalb sollte
hierbei neben einer Restlaufzeit von 12 Jahren auch eine
Rest-Beitragszahlungsdauer von 5 Jahren eingehalten werden, damit
die Erträge aus den Steuererhöhungen steuerfrei sind.
Dynamikplan
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