Dynamikplan 

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Dynamikplan

Dynamikplan

 Mit dem Dynamikplan kann der Kunde die Leistungen aus seiner Lebens- und Rentenversicherung jährlich an seine Einkommensverhältnisse und Versorgungsbedürfnisse anpassen, damit er seinen Lebensstandard auch im Alter aufrecht erhalten kann.

Er hat dazu ein Recht auf planmäßige Erhöhung der Versicherungsbeiträge um einen fest vereinbarten und ganzzahligen Prozentsatz. Standardmäßig ist in den Anträgen und im Angebotsprogramm für alle Tarife, bei denen der Dynamikplan eingeschlossen werden kann, eine dynamische jährliche Beitragsanpassung von 6% vorgesehen. 

Abweichend hiervon kann auch ein anderer ganzzahliger Prozentsatz gewählt werden

Die Erhöhungen werden ohne erneute  Gesundheitsprüfung vorgenommen.

Der zusätzliche Beitrag wird je nach Tarif für eine bestimmte Erhöhungsversicherung verwendet:

Die Versicherungsleistungen der Erhöhungsversicherung richtet sich nach dem erreichten Alter und der restlichen Dauer bzw. Beitragszahlungsdauer der Grundversicherung. Die Leistungen aus den Erhöhungsversicherungen werden bei Tod, spätestens bei Ablauf bzw. mit der letzten Teilauszahlung fällig.

Wird der standardmäßige Einschluss des Dynamikplans nicht gewünscht, so ist dies im Antrag anzukreuzen bzw. im Angebotsprogramm durch das Wegklicken des Häkchens möglich. Der Ausschluss der Dynamik gilt dann sowohl für die Grundversicherung als auch für eine eingeschlossene BUZV.

Der Versicherungsnehmer erhält jedes Jahr ein Erhöhungsangebot. Er braucht die einzelnen Erhöhungen nicht anzunehmen. Lässt er jedoch hintereinander mehr als zwei Erhöhungen ungenutzt, so erlischt das Recht auf künftige Erhöhungen ohne erneute Gesundheitsprüfung. Er kann das Recht aber durch eine erneute Gesundheitsprüfung wieder erwerben. Die Erhöhung entfällt rückwirkend, wenn der Kunde ihr bis zum Ende des ersten Monats nach dem Erhöhungstermin widerspricht oder den ersten erhöhten Beitrag nicht innerhalb von zwei Monaten nach dem Erhöhungstermin zahlt.

Dynamikerhöhungen enden bei Verträgen mit Versicherungsdauer = Beitragszahlungsdauer spätestens zwei Jahre vor Ablauf, bei Verträgen mit Beitragszahlungsdauer < Versicherungsdauer (abgekürzte Beitragszahlungsdauer) spätestens ein Jahr vor Ablauf der Beitragszahlungsdauer. Dynamikerhöhungen sind nur bis zum rechnungsmäßigen Alter von 65 der Versicherten Person möglich

Ab dem Eintrittsalter 65 Jahre ist der Einschluss des Dynamikplans nicht mehr möglich.(Eintrittsalter)

Auch wenn ein Kind versichert wird, ist der Einschluss des Dynamikplans möglich.

Werden in die Hauptversicherung ein Dynamikplan und zusätzlich eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZV) eingeschlossen, genießt der Kunde die Vorteile der Dynamik-BUZV.

Der Versicherungsschutz der Beitragsbefreiung sowie eine Berufsunfähigkeitsrente erhöhen sich vor Eintritt eines BU-Falles im selben Verhältnis wie die Versicherungssumme der Hauptversicherung. 

Ist eine UZV eingeschlossen, werden die Versicherungsleistungen im selben Verhältnis wie die Versicherungsleistungen der Hauptversicherung erhöht.

Ein nachträglicher Einschluss (auch das Wiederaufleben) des Dynamikplans ist nur bei den im Abschnitt Vertragsänderungen genannten Tarifen und nur mit erneuter Gesundheitsprüfung möglich.

Der nachträgliche Einschluss des Dynamikplans ist als Teilnovation ( Steuerliche Behandlung von Vertragsänderungen) anzusehen. Deshalb sollte hierbei neben einer Restlaufzeit von 12 Jahren auch eine Rest-Beitragszahlungsdauer von 5 Jahren eingehalten werden, damit die Erträge aus den Steuererhöhungen steuerfrei sind.

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