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Eintrittsalter

Eintrittsalter

Als rechnungsmäßiges Eintrittsalter gilt das Alter der zu versichernden Person an dem Geburtstag, der dem Versicherungsbeginn am nächsten liegt.

Die Angaben zum Mindesteintrittsalter beziehen sich auf das rechnungsmäßige Alter bzw. bei Partnertarifen auf das rechnungsmäßige Alter der jüngeren versicherten Person. 

Das Höchsteintrittsalter bezieht sich auf das rechnungsmäßige Alter bzw. bei Partnertarifen auf das rechnungsmäßige Alter der älteren versicherten Person.

Treten Kinder als versicherte Person auf, müssen ggf. einige Besonderheiten beachtet werden.  Kinderversicherungen;  Tarifbestimmungen 

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