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Eintrittsalter
Als rechnungsmäßiges Eintrittsalter gilt das
Alter der zu versichernden Person an dem Geburtstag, der dem
Versicherungsbeginn am nächsten liegt.
Die Angaben zum Mindesteintrittsalter beziehen
sich auf das rechnungsmäßige Alter bzw. bei Partnertarifen auf
das rechnungsmäßige Alter der jüngeren versicherten
Person.
Das Höchsteintrittsalter bezieht sich auf das
rechnungsmäßige Alter bzw. bei Partnertarifen auf das
rechnungsmäßige Alter der älteren versicherten Person.
Treten Kinder als versicherte Person auf, müssen
ggf. einige Besonderheiten beachtet werden.
Kinderversicherungen;
Tarifbestimmungen
Eintrittsalter
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