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Gesundheitsprüfung

Gesundheitsprüfung

Zu allen Produkten, bei denen der Gesundheitszustand der zu versichernden Person eine Rolle spielt, nimmt die Versicherung eine Gesundheitsprüfung vor - anhand von Fragen, die der Kunde beantwortet, sowie weiteren Informationsquellen.

Neben der Beantwortung der Gesundheitsfragen im Antrag kann, je nach Höhe der beantragten Leistung, bei Berufsunfähigkeit bzw. im Todesfall eine ärztliche Untersuchung notwendig sein.

Bestehen Vorversicherungen, die ohne ärztliche Untersuchung innerhalb der letzten 5 Jahre abgeschlossen wurden, so sind diese bei der Frage, ob eine ärztliche Untersuchung erforderlich ist, zu berücksichtigen. Entsprechendes gilt, wenn für eine zu versichernde Person gleichzeitig mehrere Anträge eingereicht werden.

Die Untersuchungen sollen soweit wie möglich von dem Arzt vorgenommen werden, der am besten über die Gesundheitsverhältnisse der zu versichernden Person unterrichtet ist. Die Untersuchungen dürfen nicht vorgenommen werden von einem Arzt, der mit der zu untersuchenden Person verwandt oder verschwägert ist.

Bereits bei uns vorliegende ärztliche Untersuchungsbefunde werden bei der Frage nach dem Umfang der erforderlichen ärztlichen Unterlagen berücksichtigt, wenn sie nicht älter als 1 Jahr sind; dies gilt auch für einen HIV-Test, wenn dieser anlässlich der ärztlichen Untersuchungen zeitgleich durchgeführt wurde. 

Die Kosten für obligatorische ärztliche Untersuchungen trägt die Versicherung, allerdings nur in dem Umfang, in dem sie tatsächlich erforderlich waren.

Auch wenn auf Grund geringerer Versicherungssummen bzw. BU-Renten grundsätzlich keine ärztliche Untersuchung notwendig ist, können zusätzliche Berichte oder Zusatzuntersuchungen dann notwendig sein, wenn die detaillierte Beantwortung der Fragen für den Gesellschaftsarzt zu einer langfristigen Prognose nicht ausreichen. 

Das gilt z.B. in Fällen, bei denen "Kreislaufbeschwerden" oder "Blutdruckerhöhungen" angegeben werden: Hier kann es sich um durchaus versicherbare Störungen oder auch schwerwiegende Anomalien handeln. 

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