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Hamstereffekt
Hiermit soll das Prinzip der Leistungssteigerung
des Vertrages durch
Nichtinanspruchnahme
von Teilauszahlungen/-verrentungskapitale verdeutlicht werden.
Belässt der Versicherte einzelne oder alle vorgezogenen
Teilauszahlungen/-verrentungskapitale im Vertrag, ergibt sich
durch den "Hamstereffekt" eine Erhöhung der
Erlebensfall-Leistung, die über die reine Addition der nicht in
Anspruch genommenen Teilauszahlungen/-verrentungskapitale
hinausgeht, sowie eine Erhöhung des Todesfallschutzes.
Zinseszins-Effekt
Das gehamsterte (fällige) Kapital kann jederzeit
mit Frist zum Monatsschluss (bei Kapitalabfindungen aus
Rentenversicherungen mit bestehendem Kapitalwahlrecht mit Frist
von 3 Monaten) auch vor Vertragsende ohne Stornokosten abgerufen
werden.
Hamstereffekt
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