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Hinterbliebenenrente
Die Absicherung beinhaltet z.B. eine
Rentenversicherung mit aufgeschobener lebenslanger Rentenzahlung
ohne eine Mindestlaufzeit der Rente und mit einer lebenslangen
Hinterbliebenenrente für die mitversicherte Person.
Die mitversicherte Person kann jede beliebige
Person sein. Verstirbt die versicherte Person, dann wird eine
Hinterbliebenenrente bis zum Tod der mitversicherten Person
gezahlt.
Stirbt die mitversicherte Person vor der
versicherten Person, werden aus der Hinterbliebenenrente keine
Leistungen gezahlt. Sofern der Tod während der
Beitragszahlungsdauer eintritt, entfallen ab dann die auf die
Hinterbliebenenrente gezahlten Beiträge. Die Hinterbliebenenrente
wird in Prozent der versicherten Altersrente festgesetzt.
Hierfür sind alle ganzzahligen Prozentsätze
zwischen 30 % und 60 % möglich. Im Standardfall beträgt sie 60 %
der versicherten Altersrente.
Hinterbliebenenrente
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