Hinterbliebenenrente 

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Hinterbliebenenrente

Hinterbliebenenrente

Die Absicherung beinhaltet z.B. eine Rentenversicherung mit aufgeschobener lebenslanger Rentenzahlung ohne eine Mindestlaufzeit der Rente und mit einer lebenslangen Hinterbliebenenrente für die mitversicherte Person. 

Die mitversicherte Person kann jede beliebige Person sein. Verstirbt die versicherte Person, dann wird eine Hinterbliebenenrente bis zum Tod der mitversicherten Person gezahlt. 

Stirbt die mitversicherte Person vor der versicherten Person, werden aus der Hinterbliebenenrente keine Leistungen gezahlt. Sofern der Tod während der Beitragszahlungsdauer eintritt, entfallen ab dann die auf die Hinterbliebenenrente gezahlten Beiträge. Die Hinterbliebenenrente wird in Prozent der versicherten Altersrente festgesetzt. 

Hierfür sind alle ganzzahligen Prozentsätze zwischen 30 % und 60 % möglich. Im Standardfall beträgt sie 60 % der versicherten Altersrente.

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