Kettenschenkung 

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Kettenschenkung

Kettenschenkung

Bei der Kettenschenkung über den Ehegatten wird die Besteuerung dadurch umgangen, dass eine Schenkung in Höhe des persönlichen Freibetrages von beiden Elternteilen für ein Kind steuerfrei ist.

Zur Übertragung von großen Vermögen ist eine solche Kettenschenkung dann nach weiteren 10 Jahren (Nutzung der 10-Jahres-Regelung) erneut steuerfrei machbar.

Beispiel: Das zu übertragende Vermögen beträgt 500.000 €. Um das Vermögen steuerfrei auf den Sohn zu übertragen, schenken beide Elternteile dem Sohn jeweils 205.000 €, den persönlichen Höchstfreibetrag. Insgesamt werden also 410.000 € steuerfrei an den Sohn übertragen. 

Die nächste steuerfreie Schenkung ist nach 10 Jahren möglich, d. h. die restlichen 90.000 € können nach 10 Jahren steuerfrei übertragen werden.

Eine weitere Variante ist das Überspringen einer Generation bei der Schenkung. Das heißt z. B.: der Großvater überträgt bereits zu Lebzeiten auch Vermögen steuerfrei an seine Enkel. 

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