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Kettenschenkung
Bei der Kettenschenkung über den Ehegatten wird
die Besteuerung dadurch umgangen, dass eine Schenkung in Höhe des
persönlichen Freibetrages von beiden Elternteilen für ein Kind
steuerfrei ist.
Zur Übertragung von großen Vermögen ist eine
solche Kettenschenkung dann nach weiteren 10 Jahren (Nutzung der
10-Jahres-Regelung) erneut steuerfrei machbar.
Beispiel: Das zu übertragende Vermögen beträgt
500.000 €. Um das Vermögen steuerfrei auf den Sohn zu
übertragen, schenken beide Elternteile dem Sohn jeweils 205.000
€, den persönlichen Höchstfreibetrag. Insgesamt werden also
410.000 € steuerfrei an den Sohn übertragen.
Die nächste steuerfreie Schenkung ist nach 10
Jahren möglich, d. h. die restlichen 90.000 € können nach 10
Jahren steuerfrei übertragen werden.
Eine weitere Variante ist das Überspringen einer
Generation bei der Schenkung. Das heißt z. B.: der Großvater
überträgt bereits zu Lebzeiten auch Vermögen steuerfrei an
seine Enkel.
Kettenschenkung
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