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Kündigung
Der Kunde kann seine Versicherung kündigen. Nach
der Kündigung erhält der Kunde, soweit bereits vorhanden, den
Rückkaufswert.
Dieser entspricht dem Wert der Versicherung zu dem betreffenden
Zeitpunkt, wobei bis 5 Jahre vor Ablauf der Versicherung (
Abrufphase) ein angemessener
Abzug (Stornoabzug) erfolgt.
Ab 5 Jahre vor Ablauf
und bei beitragsfreien Versicherungen erfolgt kein Stornoabzug.
Bei Versicherungen gegen laufende Beitragszahlung
kann ein Rückkaufswert frühestens ab dem 2. Versicherungsjahr
garantiert werden. Beitragsrückstände werden vom Rückkaufswert
abgezogen.
Der Kunde kann seine Versicherung unter Beachtung
der folgenden Fristen kündigen:
jederzeit
zum Schluss des laufenden Versicherungsjahres,
bei
Vereinbarung von Ratenzahlungen (
Beitrag) auch innerhalb des
Versicherungsjahres mit Frist von einem Monat zum Schluss eines
jeden Ratenzahlungsabschnittes,
frühestens
jedoch zum Schluss des 1. Versicherungsjahres. (
Rückkauf).
Es empfiehlt sich jedoch, vor einem solchen
Schritt die Motive des Kunden genau zu prüfen. Kündigung sollte
nur der letzte Schritt sein, wenn gemeinsam alle Alternativen
geprüft wurden.
Zahlungsschwierigkeiten;
Policendarlehen;
Umwandlung
in eine beitragsfreie Versicherung
Es besteht auch die Möglichkeit, einen Vertrag
nur teilweise zu kündigen, hierbei müssen die Mindestsummen/-renten
beachtet werden. Werden diese nicht erreicht, muss der Vertrag
ganz gekündigt werden.
Kündigung
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