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Kündigung

Kündigung

Der Kunde kann seine Versicherung kündigen. Nach der Kündigung erhält der Kunde, soweit bereits vorhanden, den  Rückkaufswert. Dieser entspricht dem Wert der Versicherung zu dem betreffenden Zeitpunkt, wobei bis 5 Jahre vor Ablauf der Versicherung ( Abrufphase) ein angemessener Abzug (Stornoabzug) erfolgt. 

Ab 5 Jahre vor Ablauf und bei beitragsfreien Versicherungen erfolgt kein Stornoabzug.

Bei Versicherungen gegen laufende Beitragszahlung kann ein Rückkaufswert frühestens ab dem 2. Versicherungsjahr garantiert werden. Beitragsrückstände werden vom Rückkaufswert abgezogen.

Der Kunde kann seine Versicherung unter Beachtung der folgenden Fristen kündigen:

 jederzeit zum Schluss des laufenden Versicherungsjahres,

 bei Vereinbarung von Ratenzahlungen ( Beitrag) auch innerhalb des Versicherungsjahres mit Frist von einem Monat zum Schluss eines jeden Ratenzahlungsabschnittes,

 frühestens jedoch zum Schluss des 1. Versicherungsjahres. ( Rückkauf).

Es empfiehlt sich jedoch, vor einem solchen Schritt die Motive des Kunden genau zu prüfen. Kündigung sollte nur der letzte Schritt sein, wenn gemeinsam alle Alternativen geprüft wurden.

 Zahlungsschwierigkeiten;  Policendarlehen;  Umwandlung in eine beitragsfreie Versicherung

Es besteht auch die Möglichkeit, einen Vertrag nur teilweise zu kündigen, hierbei müssen die Mindestsummen/-renten beachtet werden. Werden diese nicht erreicht, muss der Vertrag ganz gekündigt werden.

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