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Nachversicherungsgarantie
Eine clevere Versorgung wächst mit. Sollte sich
die persönliche Situation der versicherten Person bzw.
einer der versicherten Personen während der Vertragslaufzeit
ändern, hat der Versicherungsnehmer die Möglichkeit, den
individuellen Absicherungsbedarf den neuen Umständen anzupassen.
Daher kann bei allen Markenprodukten der
Versicherung, bei denen eine Gesundheitsprüfung vor Abschluss
erforderlich war, der Versicherungsschutz innerhalb von 3 Monaten
nach folgenden Ereignissen (vor Ablauf der Beitragszahlung)
erhöht werden – und das ohne erneute
Gesundheitsprüfung:
Geburt /
Adoption
Heirat /
Ehescheidung
Baubeginn
/ Kauf einer Wohnimmobilie (durch die versicherte Person oder
ihren Ehepartner)
Hochschulexamen
/ Meisterprüfung
Aufnahme
einer selbstständigen hauptberuflichen Tätigkeit
Kürzung
/ Wegfall der betrieblichen Altersversorgung zugunsten der
versicherten Person.
Als Nachweis für ein Ereignis reicht eine Kopie
des jeweiligen Dokuments, z. B. eine Kopie der Geburtsurkunde, des
Diplomzeugnisses etc. Der ursprüngliche Vertrag des Kunden bleibt
unverändert bestehen. Die Nachversicherung erfolgt durch
Abschluss eines neuen Vertrages, der vom bestehenden Vertrag
weitestgehend unabhängig ist. Allerdings darf die
Versicherungsdauer – bzw. die Aufschubzeit, sofern es sich um
eine Rentenversicherung handelt – nicht später als 11 Monate
nach dem Ablauftermin der ursprünglichen Versicherung enden.
Jede einzelne Nachversicherung gilt für sich als
Abschluss eines neuen Versicherungsvertrags mit eigenen
Versicherungsbedingungen.
Es sind folgende Restriktionen zu beachten:
Die
Versicherungssumme der einzelnen Nachversicherungen muss
mindestens 2.500 € betragen.
Die
Versicherungssumme kann maximal bis zu 100 % der anfänglichen
Todesfall-Leistung (max. 30.000 €) erhöht werden.
Darüber
hinaus gilt bei mehreren Nachversicherungsanlässen die
Faustformel: Maximal 60.000 € anfängliche Todesfallsumme
innerhalb von 5 Jahren für dieselbe versicherte Person.
Private Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung,
Private Berufsunfähigkeits-Police
Eine bestehende Private
Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung
kann auch in die
Nachversicherung einbezogen werden, wenn die gegen die
finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit zu versichernde
Person bereits in der ursprünglichen Versicherung gegen die
finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit versichert war. Auch
bei der Privaten Berufsunfähigkeits-Police
ist eine Nachversicherung
möglich.
Hierbei gelten folgende Voraussetzungen:
? Die
jährliche BU-Rente darf höchstens 100 % der anfänglichen alten
jährlichen BU-Rente betragen, jedoch nicht mehr als 2.400 €
jährlich.
Die
anfängliche jährliche BU-Rente sämtlicher Nachversicherungen
bei der Versicherung für dieselbe versicherte Person innerhalb
von 5 Jahren ist auf 12.000 € begrenzt. Auch bei der
Nachversicherung erfolgt ab 2.000 € eine
Angemessenheitsprüfung.
Auch wenn im Rahmen der BUZV ein Zuschlag auf
Grund des Berufes oder des Hobbys gezahlt wird, kann die
Hauptversicherung nachversichert werden. (Bei einem
gesundheitsbedingten Zuschlag oder einer Leistungseinschränkung
ist jedoch keine Nachversicherung möglich!)
Bei den vorgenannten Höchstsummen wird eine evtl.
Bonusrente aus der Überschussbeteiligung bei
Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen angerechnet.
Eine eingeschlossene BUZV bzw. die Private
Berufsunfähigkeits-Police
endet spätestens 11 Monate
nach dem Ablauf der ursprünglichen (Zusatz-)Versicherung und
spätestens zu dem Jahrestag des Versicherungsbeginns, der dem
Geburtstag am nächsten liegt, an dem die versicherte Person das
65. Lebensjahr vollendet hat.
Nachversicherungsgarantie
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