Rückkaufswert 

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Rückkaufswert

Rückkaufswert

Den Betrag, der bei der Kündigung einer Lebensversicherung erstattet wird, nennt man Rückkaufswert.

Im ersten Jahr nach Vertragsabschluss ist in der Regel noch kein Rückkaufswert vorhanden, weil die Abschlusskosten in dieser Periode mit dem Vertrag verrechnet werden. Da das Versicherungsunternehmen das Todesfallrisiko trägt und für die Vertragseinrichtung und Vertragsverwaltung Kosten anfallen, können dem Kunden aber auch bei einer späteren Kündigung nicht immer alle gezahlten Beiträge erstattet werden. 

Während des Vertragsverlaufs übersteigt der Rückkaufswert im Normalfall - je nach Produkt und Konstellation - ab einem gewissen Zeitpunkt die Summe der gezahlten Beiträge.

Der Rückkaufswert orientiert sich am Zeitwert der Versicherung zum maßgebenden Zeitpunkt. Dabei erfolgt i.d.R. bis 5 Jahre vor Ablauf der Versicherung ein angemessener Abzug (sog. Stornoabzug). 

Ab 5 Jahre vor Ablauf der Versicherung und bei beitragsfreien Versicherungen erfolgt kein Stornoabzug. 

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