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Rückkaufswert
Den Betrag, der bei der Kündigung einer
Lebensversicherung erstattet wird, nennt man Rückkaufswert.
Im ersten Jahr nach Vertragsabschluss ist in der
Regel noch kein Rückkaufswert vorhanden, weil die Abschlusskosten
in dieser Periode mit dem Vertrag verrechnet werden. Da das
Versicherungsunternehmen das Todesfallrisiko trägt und für die
Vertragseinrichtung und Vertragsverwaltung Kosten anfallen,
können dem Kunden aber auch bei einer späteren Kündigung nicht
immer alle gezahlten Beiträge erstattet werden.
Während des Vertragsverlaufs übersteigt der
Rückkaufswert im Normalfall - je nach Produkt und Konstellation -
ab einem gewissen Zeitpunkt die Summe der gezahlten Beiträge.
Der Rückkaufswert orientiert sich am Zeitwert der
Versicherung zum maßgebenden Zeitpunkt. Dabei erfolgt i.d.R. bis
5 Jahre vor Ablauf der Versicherung ein angemessener Abzug (sog.
Stornoabzug).
Ab 5 Jahre vor Ablauf der Versicherung und bei
beitragsfreien Versicherungen erfolgt kein Stornoabzug.
Rückkaufswert
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