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Rücktrittsrecht
Hat der Kunde bei Antragstellung die gesetzlich
erforderlichen Informationen (Allgemeine Versicherungsbedingungen
(AVB), Verbraucherinformationen, ein Angebot mit einer Tabelle der
garantierten Rückkaufswerte und beitragsfreien
Versicherungssummen) erhalten, hat er die Möglichkeit, innerhalb
einer Frist von 30 Tagen nach Empfang des Versicherungsscheins
schriftlich von dem Vertrag zurückzutreten.
Die Frist beginnt, wenn wir den Antragsteller
über sein Rücktrittsrecht belehrt und er dies mit seiner
Unterschrift im Antrag bestätigt hat. Zur Wahrung der Frist
genügt die rechtzeitige Absendung der Rücktrittserklärung.
Die Versicherung hat das Antragsverfahren auf das
Policenmodell (Szenario II) umgestellt:
Der Kunde unterschreibt einen Falt- bzw.
Kurzantrag. Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen und
Verbraucherinformationen gehen ihm erst mit dem
Versicherungsschein zu. In diesem Fall hat er ein
Widerspruchsrecht.
Rücktrittsrecht
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