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Im Falle einer Ehescheidung kann es dazu kommen, dass eine Versicherung geteilt werden muss.

Vorgehensweise bei der Versicherung:

Eine Realteilung ist zwar nach Auffassung der Finanzverwaltung eine  Novation. Aus Billigkeitsgründen hat sich die Finanzverwaltung dazu bereit erklärt, hieraus jedoch keine steuerlichen Konsequenzen zu ziehen. 

Allerdings darf dem Unterhaltsberechtigten bei Rentenversicherungen kein Kapitalwahlrecht eingeräumt werden.

Was passiert bei einer Scheidung der versicherten Partner mit einer Rentenversicherung?

 Das Familiengericht ermittelt den gesetzlichen Rentenanspruch beider Partner.

 Das gleiche Verhältnis gilt dann auch für die private Rentenversicherung.

 Die Versicherung teilt dem Gericht die Höhe des Deckungskapitals für die beitragsfreie Rente mit.

 Jeder Partner hat eine beitragsfreie Rentenanwartschaft! Das Kapitalwahlrecht ist für den Unterhaltsberechtigten auszuschließen.

Eine Scheidung ist zudem auch ein Anlass vom Recht der  Nachversicherungsgarantie Gebrauch zu machen. 

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