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Teilauszahlung
Der erste Termin sollte frühestens 12 Jahre nach
Beginn der Versicherung liegen, der letzte Termin entspricht dem
Ablaufzeitpunkt der Versicherung. Bei der Wahl der
Teilauszahlungstermine können nur solche Kombinationen zugelassen
werden, bei denen nach der Auszahlung ein positives
Deckungskapital verbleibt.
Kombinationen von Auszahlungen, die dieses
Kriterium nicht erfüllen, dürfen nicht abgeschlossen werden und
können auch nicht berechnet werden. Ferner werden nur solche
Versicherungen angeboten, die den steuerlichen Anforderungen zum
Mindest-Todesfallschutz (mindestens 60% der
Beitragssumme) genügen.
Höhe
Die garantierten Teilauszahlungen, die in Anspruch
genommen werden können, sind alle gleich hoch.
Die tatsächlich zur Auszahlung kommenden
Teilauszahlungen sind auf Grund der Überschussbeteiligung
Lebensversicherung jedoch
unterschiedlich hoch. Zusätzlich kann zu jeder Teilauszahlung
ebenfalls ein Teil des Schlussüberschusses hinzukommen.
Inanspruchnahme
Erlebt der Versicherte den vereinbarten
Teilauszahlungstermin, kann die vereinbarte Teilauszahlung in
Anspruch genommen werden. Erlebt er den Ablauf der Versicherung,
wird die letzte Teilauszahlung fällig.
Inanspruchnahme
von Teilleistungen
Nichtinanspruchnahme
Wird eine Teilauszahlung nicht zu dem festgelegten
Termin in Anspruch genommen, so wird der jeweilige
Teilauszahlungsbetrag versicherungsmathematisch als Einmalbeitrag
(ohne Abschlusskosten) für eine gemischte Versicherung mit gleich
hoher Todes- und Erlebensfallsumme für die Restlaufzeit des
Vertrages verwendet, ggf. auch für eine Versicherung auf
verbundene Leben, wenn die Grundversicherung dies ebenfalls zum
Gegenstand hat. Leistungen aus Zusatzversicherungen erhöhen sich
dabei nicht.
Eine Auszahlung der zunächst nicht in Anspruch
genommenen, fortentwickelten Summen ist jederzeit mit Frist zum
Ende des laufenden Monats (bei einmaliger Kapitalzahlung aus einer
Rentenversicherung mit Frist von drei Monaten) ohne Stornoabzug
möglich.
Nichtinanspruchnahme
von Teilleistungen; Hamster-Effekt
Teilauszahlung
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