Überschussbeteiligung

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Überschussbeteiligung Lebensversicherung

Überschussbeteiligung Lebensversicherung

Die Überschussbeteiligung einer Lebensversicherung ist nicht garantiert.

Grundsätzlich unterscheidet man zwischen dem

1) Jährlichen Überschussanteil und dem

2) Schluss-Überschussanteil.

1) Jährliche Überschussanteile

Je nach Produkt stehen die folgenden Formen der Überschussbeteiligung Lebensversicherung zur Auswahl:

A. Todesfallbonus (ggf. bei Tarifgenerationen bis 01.04.2003)

B. Beitragsanrechnung

C. Verzinsliche Ansammlung

D. Summenerhöhung

E. Erlebensfallbonus

F. Fondsgebundene Überschussbeteiligung

G. Rentenerhöhung

H. Rentenerhöhung und Rentenzuschlag

Zu A. Todesfallbonus (nur zulässig bei Tarifgenerationen bis 01.04.2003 und bei betrieblicher

Altersversorgung)

Hat der Kunde bei RLV den Todesfallbonus von zur Zeit 125 % der vereinbarten Versicherungssumme als Überschussverwendungsart gewählt, so werden im Todesfall der versicherten Person bei einer Versicherungssumme von z. B. 100.000 € zusätzlich 125.000 € fällig, die aus der Überschussbeteiligung der Lebensversicherung stammen.

Falls der Prozentsatz des Todesfallbonus vermindert werden sollte, hat der Kunde das Recht, zum Zeitpunkt der Verminderung des Todesfallbonussatzes die garantierten Todesfall-Leistungen ohne erneute Gesundheitsprüfung derart aufzustocken, dass sein gesamter Todesfallschutz die gleiche Höhe wie vor diesem Zeitpunkt erreicht.

Zu B. Beitragsanrechnung

Im Rahmen der RLV werden bei beitragspflichtigen Versicherungen nach Tarif die Überschussanteile standardmäßig auf den Beitrag angerechnet. Bei dieser Überschussverwendungsart reduzieren die Überschüsse bei jeder Beitragszahlung den zu zahlenden Beitrag; der Kunde erhält also eine Art Sofortgutschrift auf den Tarifbeitrag.

Der Versicherungsnehmer hat bei der Überschussverwendungsart Beitragsanrechnung die Gewissheit, dauerhaft die benötigte Absicherung zu erhalten. Der hierfür zu zahlende Beitrag (Zahlbeitrag) wird bei Senkung der Überschussbeteiligung entsprechend erhöht. Können – im schlimmsten Fall – keine Überschüsse mehr gewährt werden, so steigt der Beitrag auf eine bei Beginn des Vertrages bekannte Obergrenze (Tarifbeitrag). Die vom Kunden gewünschte Todesfallabsicherung bleibt also unabhängig von der Überschussentwicklung ohne Zutun des Kunden stets erhalten.

Zu C. Verzinsliche Ansammlung

Bei der verzinslichen Ansammlung handelt es sich um eine Form des Sparvorgangs. Die zugeteilten Überschüsse werden beim Versicherer angespart, verzinst und zusammen mit den jeweiligen  garantierten Leistungen ausgezahlt.

Zu D. Summenerhöhung

Bei der Summenerhöhung werden aus den jährlich zugeteilten Überschussanteilen beitragsfreie Versicherungen gebildet, deren Leistungen zusätzlich zu den garantierten Leistungen fällig werden. Die Summenerhöhungen sind als beitragsfreie Versicherungen ebenfalls überschussberechtigt.

Da die so gebildeten beitragsfreien Versicherungen ebenfalls einen Todesfallschutz haben, ist i.d.R. die Leistung bei Tod während der Vertragslaufzeit im Vergleich zur verzinslichen Ansammlung und dem Erlebensfallbonus am höchsten, die Ablaufleistung jedoch am niedrigsten.

Zu E. Erlebensfallbonus

Der Erlebensfallbonus ist eine Überschussbeteiligungsform, bei der aus den jährlichen Überschussanteilen beitragsfreie Versicherungen (Erlebensfall-Bonussummen) gebildet werden. Eine Leistung wird nur fällig, wenn die versicherte Person den Ablauf erlebt.

Bei Erleben des Ablaufs werden diese Leistungen zusätzlich zur Versicherungssumme fällig. Liegt das Deckungskapital inklusive Überschussbeteiligung unterhalb der Versicherungssumme, wird im Todesfall keine Leistung aus dem Erlebensfallbonus fällig. 

In den letzten Jahren vor Ablauf ändert sich dieses Verhältnis (sofern es sich nicht um einen Vertrag mit erhöhter Todesfallsumme handelt), und bei Tod wird neben dem Schlussüberschussanteil ein Betrag in Höhe des Deckungskapitals sowie des Deckungskapitals für die Erlebensfall-Bonussummen aus der Überschussbeteiligung der Lebensversicherung ausgezahlt.

Im Vergleich zur verzinslichen Ansammlung und zur Summenerhöhung ist die Todesfall-Leistung gerade in den früheren Jahren geringer, dadurch ist die Gesamtleistung bei Erleben des Ablaufs leicht.

Zu F. Fondsgebundene Überschussbeteiligung

Als zusätzliche Option steht dem Kunden die Möglichkeit der Anlage der Überschüsse in das bekannte Fondsspektrum zur Verfügung. 

Während der Ansparphase kann der Kunde jederzeit einen Wechsel von der fondsgebundenen Überschussbeteiligung in eine der anderen für den Tarif zulässigen Überschussverwendungsarten veranlassen.

Zu G. Rentenerhöhung

a) Während der Aufschubzeit 

Die jährlichen Überschussanteile werden zur Bildung zusätzlicher beitragsfreier Versicherungen (Rentenerhöhungen) entsprechend dem Tarif der Hauptversicherung verwendet. Deren Leistungen werden zusätzlich zu den garantierten Leistungen fällig. Die Rentenerhöhungen sind als beitragsfreie Versicherungen wiederum überschussberechtigt.

b) Während der Rentenbezugszeit

Aus der Überschussbeteiligung werden ab dem 2. Jahr nach Rentenbeginn jährliche Rentenerhöhungen gezahlt (derzeit 1,5 % auf die Gesamtrente), die auf niedrigerem Niveau beginnt als die Kombinationsform Rentenerhöhung und Rentenzuschlag (siehe H.). Einmal erhaltene Rentenerhöhungen sind garantiert. Die Rente ist von Beginn an etwas niedriger, dafür sind die Steigerungen höher.

Zu H. Rentenerhöhung und Rentenzuschlag

Die Überschussbeteiligung der Lebensversicherung während der Rentenbezugsphase erfolgt von Beginn an durch einen nicht garantierten Rentenzuschlag auf die garantierte Rente. Ab dem 2. Jahr nach Rentenbeginn kommen jährlich steigende Rentenerhöhungen (derzeit 1% auf die Gesamtrente) hinzu. 

Einmal erhaltene Rentenerhöhungen sind garantiert. Die Rente ist von Beginn an etwas höher, dafür sind die Steigerungen geringer. 

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