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Überschussbeteiligung
Lebensversicherung
Die Überschussbeteiligung einer
Lebensversicherung ist nicht garantiert.
Grundsätzlich unterscheidet man zwischen dem
1) Jährlichen Überschussanteil und
dem
2) Schluss-Überschussanteil.
1) Jährliche Überschussanteile
Je nach Produkt stehen die folgenden Formen der
Überschussbeteiligung Lebensversicherung zur Auswahl:
A. Todesfallbonus (ggf. bei Tarifgenerationen bis
01.04.2003)
B. Beitragsanrechnung
C. Verzinsliche Ansammlung
D. Summenerhöhung
E. Erlebensfallbonus
F. Fondsgebundene Überschussbeteiligung
G. Rentenerhöhung
H. Rentenerhöhung und Rentenzuschlag
Zu A. Todesfallbonus (nur zulässig bei
Tarifgenerationen bis 01.04.2003 und bei betrieblicher
Altersversorgung)
Hat der Kunde bei RLV den Todesfallbonus von zur
Zeit 125 % der vereinbarten Versicherungssumme als
Überschussverwendungsart gewählt, so werden im Todesfall der
versicherten Person bei einer Versicherungssumme von z. B. 100.000
€ zusätzlich 125.000 € fällig, die aus der
Überschussbeteiligung der Lebensversicherung stammen.
Falls der Prozentsatz des Todesfallbonus
vermindert werden sollte, hat der Kunde das Recht, zum Zeitpunkt
der Verminderung des Todesfallbonussatzes die garantierten
Todesfall-Leistungen ohne erneute Gesundheitsprüfung derart
aufzustocken, dass sein gesamter Todesfallschutz die gleiche Höhe
wie vor diesem Zeitpunkt erreicht.
Zu B. Beitragsanrechnung
Im Rahmen der RLV werden bei beitragspflichtigen
Versicherungen nach Tarif die Überschussanteile standardmäßig
auf den Beitrag angerechnet. Bei dieser Überschussverwendungsart
reduzieren die Überschüsse bei jeder Beitragszahlung den zu
zahlenden Beitrag; der Kunde erhält also eine Art
Sofortgutschrift auf den Tarifbeitrag.
Der Versicherungsnehmer hat bei der
Überschussverwendungsart Beitragsanrechnung die Gewissheit,
dauerhaft die benötigte Absicherung zu erhalten. Der hierfür zu
zahlende Beitrag (Zahlbeitrag) wird bei Senkung der
Überschussbeteiligung entsprechend erhöht. Können – im
schlimmsten Fall – keine Überschüsse mehr gewährt werden, so
steigt der Beitrag auf eine bei Beginn des Vertrages bekannte
Obergrenze (Tarifbeitrag). Die vom Kunden gewünschte
Todesfallabsicherung bleibt also unabhängig von der
Überschussentwicklung ohne Zutun des Kunden stets erhalten.
Zu C. Verzinsliche Ansammlung
Bei der verzinslichen Ansammlung handelt es sich
um eine Form des Sparvorgangs. Die zugeteilten Überschüsse
werden beim Versicherer angespart, verzinst und zusammen mit den
jeweiligen garantierten
Leistungen ausgezahlt.
Zu D. Summenerhöhung
Bei der Summenerhöhung werden aus den jährlich
zugeteilten Überschussanteilen beitragsfreie Versicherungen
gebildet, deren Leistungen zusätzlich zu den garantierten
Leistungen fällig werden. Die Summenerhöhungen sind als
beitragsfreie Versicherungen ebenfalls überschussberechtigt.
Da die so gebildeten beitragsfreien Versicherungen ebenfalls einen Todesfallschutz haben, ist i.d.R. die Leistung bei Tod während der Vertragslaufzeit im Vergleich zur verzinslichen Ansammlung und dem Erlebensfallbonus am höchsten, die Ablaufleistung jedoch am niedrigsten.
Zu E. Erlebensfallbonus
Der Erlebensfallbonus ist eine
Überschussbeteiligungsform, bei der aus den jährlichen
Überschussanteilen beitragsfreie Versicherungen
(Erlebensfall-Bonussummen) gebildet werden. Eine Leistung wird nur
fällig, wenn die versicherte Person den Ablauf erlebt.
Bei Erleben des Ablaufs werden diese Leistungen
zusätzlich zur Versicherungssumme fällig. Liegt das
Deckungskapital inklusive Überschussbeteiligung unterhalb der
Versicherungssumme, wird im Todesfall keine Leistung aus dem
Erlebensfallbonus fällig.
In den letzten Jahren vor Ablauf ändert sich
dieses Verhältnis (sofern es sich
nicht um einen Vertrag mit erhöhter Todesfallsumme handelt), und
bei Tod wird neben dem Schlussüberschussanteil ein Betrag in
Höhe des Deckungskapitals sowie des Deckungskapitals für die
Erlebensfall-Bonussummen aus der Überschussbeteiligung der
Lebensversicherung ausgezahlt.
Im Vergleich zur verzinslichen Ansammlung und zur
Summenerhöhung ist die Todesfall-Leistung gerade in den früheren
Jahren geringer, dadurch ist die Gesamtleistung bei Erleben des
Ablaufs leicht.
Zu F. Fondsgebundene Überschussbeteiligung
Als zusätzliche Option steht dem Kunden die
Möglichkeit der Anlage der Überschüsse in das bekannte
Fondsspektrum zur Verfügung.
Während der Ansparphase kann der Kunde jederzeit einen Wechsel von der fondsgebundenen Überschussbeteiligung in eine der anderen für den Tarif zulässigen Überschussverwendungsarten veranlassen.
Zu G. Rentenerhöhung
a) Während der Aufschubzeit
Die jährlichen Überschussanteile werden zur
Bildung zusätzlicher beitragsfreier Versicherungen
(Rentenerhöhungen) entsprechend dem Tarif der Hauptversicherung
verwendet. Deren Leistungen werden zusätzlich zu den garantierten
Leistungen fällig. Die Rentenerhöhungen sind als beitragsfreie
Versicherungen wiederum überschussberechtigt.
b) Während der Rentenbezugszeit
Aus der Überschussbeteiligung werden ab dem 2.
Jahr nach Rentenbeginn jährliche Rentenerhöhungen gezahlt
(derzeit 1,5 % auf die Gesamtrente), die auf niedrigerem Niveau
beginnt als die Kombinationsform Rentenerhöhung und
Rentenzuschlag (siehe H.). Einmal erhaltene Rentenerhöhungen sind
garantiert. Die Rente ist von Beginn an etwas niedriger, dafür
sind die Steigerungen höher.
Zu H. Rentenerhöhung und Rentenzuschlag
Die Überschussbeteiligung der Lebensversicherung während der
Rentenbezugsphase erfolgt von Beginn an durch einen nicht
garantierten Rentenzuschlag auf die garantierte Rente. Ab dem 2.
Jahr nach Rentenbeginn kommen jährlich steigende
Rentenerhöhungen (derzeit 1% auf die Gesamtrente) hinzu.
Einmal erhaltene Rentenerhöhungen sind
garantiert. Die Rente ist von Beginn an etwas höher, dafür sind
die Steigerungen geringer.
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