Umtausch

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Umtausch KLV

Umtausch KLV

Gerät ein Kunde in einen finanziellen Engpass und kann die  Beiträge für eine abgeschlossene KLV nicht mehr in vollem Umfang leisten, dann empfiehlt sich der Umtausch in RLV.

Hier sind die Beiträge durch das Entfallen des Sparanteils wesentlich geringer und gleichzeitig bleibt die Absicherung im Todesfall bestehen.

Für den Umtausch einer kapitalbildenden Lebensversicherung in die RLV müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:

 Der Vertragsbeginn der KLV darf nicht länger als 2 Jahre zurückliegen.

 Es sind Beiträge für mindestens 3 Monate gezahlt worden.

 Die Differenz zwischen Beginnmonat der RLV und Inkassostand der KLV beträgt

nicht mehr als 12 Monate.

 Die Besonderheiten beim Umtausch bestimmter Tarife wurden beachtet.

 Der Vertrag fällt nicht unter die Ausschlüsse.

 Zahlungsschwierigkeiten;  Vertragsänderungen

Umtauschrecht der RLV in eine kapitalbildende Lebens- bzw. Rentenversicherung

Der Versicherungsnehmer hat das Recht, seine RLV ganz oder teilweise in eine kapitalbildende Lebensversicherung, Fondsgebundene Lebensversicherung oder Rentenversicherung umzutauschen (individuelles Umtauschrecht).

Diese lebensbegleitende Anpassung des Versicherungsschutzes ist für den Kunden besonders interessant, wenn sich sein Versorgungsbedarf geändert hat oder neben der Hinterbliebenenabsicherung auch eine Altersversorgung aufgebaut werden soll.

Der Umtausch ist innerhalb der ersten zehn Jahre der Vertragslaufzeit jederzeit – ansonsten bis 5 Jahre vor Ablauf der Versicherung – ganz oder teilweise in eine kapitalbildende Versicherung (konventionelle Einzelkapital-Lebensversicherung, Fondsgebundene Lebens- oder Rentenversicherung) möglich, und zwar mit gleicher oder geringerer Todesfall-Leistung ohne erneute 

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