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Verrentungsgarantie
Kapitalbildende Rentenversicherung
Bereits bei Vertragsbeginn wird die Höhe der
Rente zum Rentenbeginn garantiert. Die Garantie ergibt sich aus
der Verzinsung der Sparbeiträge mit dem garantierten
Rechnungszins.
Die garantierte Rente erhöht sich jedoch noch um
die nicht zu garantierenden Leistungen aus der
Überschussbeteiligung.
Deshalb kann die Gesamtrente (garantierte Rente +
Überschussbeteiligung) bei Vertragsabschluss in ihrer Höhe nicht
verbindlich angegeben werden.
Fondsgebundene Rentenversicherung
Die Höhe der Rente zum Rentenbeginn ergibt sich
aus dem Wert des Fondsguthabens.
Der Wert des Fondsguthabens ist wiederum abhängig von der
Fondsentwicklung. Die absolute Höhe der Rente kann deshalb bei
Vertragsabschluss nicht garantiert werden.
Die Versicherung bietet aber bereits bei
Rentenbeginn eine Verrentungsgarantie. Diese Verrentungsgarantie
wird auf das Fondsguthaben gegeben – maximal auf 150 % der Beitragssumme.
Pro 10.000 € Fondsguthaben wird auf Basis eines
Verrentungsfaktors nach heutigen Sterbewahrscheinlichkeiten mit
heutigen Rechnungsgrundlagen eine bestimmte Rente garantiert; und
das, obwohl die Lebenserwartung in ferner Zukunft noch nicht
kalkulierbar ist.
Verrentungsgarantie
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