Verrentungsgarantie 

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Verrentungsgarantie

Verrentungsgarantie

Kapitalbildende Rentenversicherung

Bereits bei Vertragsbeginn wird die Höhe der Rente zum Rentenbeginn garantiert. Die Garantie ergibt sich aus der Verzinsung der Sparbeiträge mit dem garantierten  Rechnungszins. 

Die garantierte Rente erhöht sich jedoch noch um die nicht zu garantierenden Leistungen aus der  Überschussbeteiligung.

Deshalb kann die Gesamtrente (garantierte Rente + Überschussbeteiligung) bei Vertragsabschluss in ihrer Höhe nicht verbindlich angegeben werden.

Fondsgebundene Rentenversicherung

Die Höhe der Rente zum Rentenbeginn ergibt sich aus dem Wert des  Fondsguthabens. Der Wert des Fondsguthabens ist wiederum abhängig von der Fondsentwicklung. Die absolute Höhe der Rente kann deshalb bei Vertragsabschluss nicht garantiert werden.

Die Versicherung bietet aber bereits bei Rentenbeginn eine Verrentungsgarantie. Diese Verrentungsgarantie wird auf das Fondsguthaben gegeben – maximal auf 150 % der Beitragssumme.

Pro 10.000 € Fondsguthaben wird auf Basis eines Verrentungsfaktors nach heutigen Sterbewahrscheinlichkeiten mit heutigen Rechnungsgrundlagen eine bestimmte Rente garantiert; und das, obwohl die Lebenserwartung in ferner Zukunft noch nicht kalkulierbar ist.

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