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Vordatierung
Der Kunde hat bei Antragsannahme die Möglichkeit,
den Versicherungsbeginn um 6 Monate vorzudatieren.
Er zahlt auch erst dann Beiträge für die
Lebensversicherung und hat auch erst ab diesem Zeitpunkt den
vereinbarten Versicherungsschutz.
Der vorläufige
Versicherungsschutz entfällt in einem solchen Fall, da der
beantragte Versicherungsbeginn nicht später als zwei Monate nach
der Unterzeichnung des Antrags liegen darf.
Vordatierung
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