Widerspruchsrecht 

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Widerspruchsrecht

Widerspruchsrecht

Da der Kunde erst mit Aushändigung der Police die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB), die vollständige Verbraucherinformationen sowie die Garantiewerte (z.B. Rückkaufswerte, Versicherungssumme bzw. garantierte Rente, beitragsfreie Versicherungssumme) erhält , hat er ab Erhalt der Unterlagen ein 30-tägiges Widerspruchsrecht. Des Weiteren muss die Versicherung den Kunden bei Aushändigung des Versicherungsscheins schriftlich über das Widerspruchsrecht, den Fristbeginn und die Dauer belehren. 

Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerspruchs.

Wurde der Kunde nicht über sein Widerspruchsrecht belehrt bzw. können wir den Empfang dieser Informationen (z.B. durch die Empfangsbestätigung) nicht nachweisen, so erlischt das Widerspruchsrecht erst 1 Jahr nach Zahlung der Erstprämie.

Bekommt der Kunde bereits bei Antragstellung alle gesetzlich erforderlichen Informationen, so entsteht das  Rücktrittsrecht.

Wenn der Antragsteller nicht widerspricht, gilt der Vertrag mit dem Zugang des Versicherungsscheins auf der Grundlage des Inhalts des Versicherungsscheins, der Versicherungsbedingungen und den für ihn maßgeblichen Verbraucherinformationen als geschlossen. 

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