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Widerspruchsrecht
Da der Kunde erst mit Aushändigung der Police die
Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB), die vollständige
Verbraucherinformationen sowie die Garantiewerte (z.B. Rückkaufswerte, Versicherungssumme bzw. garantierte Rente,
beitragsfreie Versicherungssumme) erhält , hat er ab Erhalt der
Unterlagen ein 30-tägiges Widerspruchsrecht. Des Weiteren muss
die Versicherung den Kunden bei Aushändigung des
Versicherungsscheins schriftlich über das Widerspruchsrecht, den
Fristbeginn und die Dauer belehren.
Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige
Absendung des Widerspruchs.
Wurde der Kunde nicht über sein Widerspruchsrecht
belehrt bzw. können wir den Empfang dieser Informationen (z.B.
durch die Empfangsbestätigung) nicht nachweisen, so erlischt das
Widerspruchsrecht erst 1 Jahr nach Zahlung der Erstprämie.
Bekommt der Kunde bereits bei Antragstellung alle
gesetzlich erforderlichen Informationen, so entsteht das
Rücktrittsrecht.
Wenn der Antragsteller nicht widerspricht, gilt
der Vertrag mit dem Zugang des Versicherungsscheins auf der
Grundlage des Inhalts des Versicherungsscheins, der
Versicherungsbedingungen und den für ihn maßgeblichen
Verbraucherinformationen als geschlossen.
Widerspruchsrecht
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