Mit dem In-Kraft-Treten des
AltEinkG zum 01.01.2005 ergaben sich folgende Änderungen:
Einführung eines
Dauerzulageantrags
Möglichkeit einer
Teilkapitalauszahlung zum Rentenbeginn in Höhe von bis zu 30 %
des zu Verfügung stehenden
Verrentungskapitals
Förderunschädliche
Abfindung von Kleinstrenten ( z. Zt. bis 24,15 € monatlich)
Einheitlicher
Mindest-Eigenbetrag ( Sockelbetrag) in Höhe von 60 € p. a.;
unabhängig von der Anzahl der Kinder
Zusammenfassung von 12
Monatsrenten zu einer Jahresrente möglich
Verpflichtung zur
Einführung so genannter Unisex-Tarife ab dem 01.01.2006