Altersvorsorgeverträge nach
Riester sind während der Ansparphase (in der Aufschubzeit wie
auch in der Abrufphase gesetzlich vor Anrechnung auf das
Arbeitslosengeld II geschützt.
Die Bundesagentur
für Arbeit kann allerdings verlangen, dass der Riester-Vertrag
vom Kunden beitragsfrei gestellt wird!
Dieser Schutz gilt nicht für Überzahlungen ( Überzahlung).