Zahlt der Zulageberechtigte
Beiträge zu mehreren Riester-Verträgen, so wird die Zulage nur
für höchstens zwei dieser Verträge
gewährt. Auf diese beiden Verträge muss in der Summe der
maßgebende Mindest-Eigenbeitrag gezahlt
werden. Die Zulage wird auf die Verträge verteilt - entsprechend dem
Verhältnis der geleisteten Beiträge.
Der Kunde erhält von jedem
Anbieter einen separaten Zulageantrag. Mit
dem Zulageantrag kann der Kunde veranlassen, dass die gesamte
Zulage von der ZfA ( Zentrale Zulagenstelle
für Altersvermögen) auch auf einen Altersvorsorge-Vertrag
gezahlt werden soll.
Beantragt der Zulageberechtigte
für mehr als zwei Verträge eine Zulage, so wird diese nur für
die zwei Verträge mit den höchsten Beiträgen gewährt. Wird der
Mindest-Eigenbeitrag für diese beiden
Verträge nicht erreicht, wird die Zulage anteilig gekürzt, da
die übrigen Verträge bei der Mindest-Eigenbeitrags-Betrachtung
nicht berücksichtigt werden.