Der Aufbau der zusätzlichen
Altersvorsorge der 2. Schicht wird ab dem Jahr 2002 in der
privaten und in der betrieblichen
Altersvorsorge staatlich durch eine Zulage (als Grund- und
Kinderzulage) bzw.durch einen Sonderausgabenabzug
unterstützt.
Für die Berechnung und Auszahlung
der Riester Zulage ist die ZfA als zentrale Stelle
zuständig. Staatlich gefördert werden Altersvorsorgeverträge
nach Riester, welche u. a. die
Voraussetzungen nach dem Gesetz über die Zertifizierung von
Altersvorsorgeverträgen(AltZertG) erfüllen.
Die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) (Teil A) ist Zertifizierungsstelle
und entscheidet über die Zertifizierung sowie über die
Rücknahme und den Widerruf der
Zertifizierung.
Die wichtigsten Vorschriften:
Einkommensteuergesetz
(insbesondere § 10 a und Abschnitt XI) (EStG)
Gesetz über die
Zertifizierung von Altersvorsorgeverträgen (AltZertG)
Gesetz zur Verbesserung der
betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG)