Ziel der staatlichen Förderung ist
es, dass der Geförderte eine gleichmäßige Versorgung im Alter hat.
Dazu sehen die Grundsätze der Förderung vor, dass die
Anlageprodukte frühestens ab dem 60. Lebensjahr
oder dem Beginn einer „gesetzlichen" Altersrente eine
lebenslange Versorgung sicherstellen.
Damit möchte der Gesetzgeber
sicherstellen, dass die staatlichen Mittel auch ihr Ziel
erreichen.
Unter den Voraussetzungen einer
sog. schädlichen Verwendung tritt eine Rückzahlungspflicht
hinsichtlich der erhaltenen Förderbeträge
ein. Neben der lebenslangen Versorgung lässt die Gesetzgebung eine
so genannte Teilkapitalauszahlung zu.