Bei Beamten müssen folgende
Besonderheiten beachtet werden:
Die Besoldungshöhe wird von
der Besoldungsstelle direkt per Datenübermittlung an die ZfA
gemeldet.
Unabdingbar ist die Abgabe einer
Einverständniserklärung gegenüber der für die Besoldung bzw.
Bezüge zuständigen Stelle (Personalbüro) zwecks Weitergabe der
für einen maschinellen Datenabgleich
notwendigen Daten.
Die Einverständniserklärung kann auch formlos
abgegeben werden und ist solange wirksam,
bis sie widerrufen wird. Sie bleibt bei den Akten der
Personalstelle.
Die Einwilligungserklärung ist
über die gesamte Vertragsdauer gültig.
Abzugeben ist diese Erklärung bis
zum 31.12. des jeweiligen Veranlagungsjahres, ansonsten besteht für
dieses Jahr kein Anspruch auf Zulage und Sonderausgabenabzug.
Die Hamburg-Mannheimer bietet speziell für Beamte eine günstige Finanzierungsform das Beamtendarlehen
Falls der betreffenden
Dienststelle der Weg zur Datenübermittlung an die ZfA noch nicht
bekannt ist, kann sie sich an folgende
Hotline der ZfA wenden: Team Kundenbeziehungen, Tel.:
030/86578126, Fax: 030/86578198, E-Mail: zulagenstelle@bfa.de
Hat der Beamte bereits eine
Sozial- /Rentenversicherungsnummer (z. B. aus einer anderen
Beschäftigung, Wehr-/Ersatzdienst, etc.),
ist diese der Personalstelle bekannt. Ansonsten muss die Personalstelle
einen Antrag auf Vergabe einer Zulagennummer an die ZfA
übermitteln. Die Zulagennummer wird dem
Kunden anschließend von der Personalstelle genannt und für den
Zulageantrag benötigt.