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Beitragsgarantie Riesterrente
Eines der wichtigsten Kriterien
für Altersvorsorgeverträge ist die Garantie, dass zum
Rentenbeginn mindestens die eingezahlten
Beiträge zur Verrentung zur Verfügung stehen.
Die Garantie gilt nicht bei
vorzeitigen Kündigungen vor Rentenbeginn. Voraussetzung für
einen vorgezogenen Rentenbeginn im Rahmen
der Abrufphase ist, dass genügend Geld im Vertrag ist, um
diese Beitragsgarantie darzustellen.
Wenn Sie sich entschließen, zu
einem anderen Anbieter zu wechseln ( Anbieterwechsel), kann
er das im Vertrag bestehende Kapital übertragen.
Dieses Kapital
wird wie ein Einmalbeitrag gesehen, für das der neue Anbieter bis
zum Rentenbeginn eine entsprechende Garantie
gibt. Er muss aber nicht die Garantieverpflichtung des alten
Anbieters übernehmen.
Beitragsgarantie Riesterrente
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