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Besteuerung Riesterrente

Besteuerung Riesterrente

Rentenleistungen aus privaten Rentenversicherungen fließen in der Rentenphase normalerweise mit dem Ertragsanteil in das zu versteuernde Einkommen ein. 

Bei Altersvorsorgeverträgen nach Riester hat der Gesetzgeber eine andere Regelung vorgesehen: 

Besteuerung Riesterrente

Die Beiträge sind unabhängig von anderen Beiträgen zusätzlich als Sonderausgaben nach § 10 a EStG abziehbar – sie werden demnach immer aus unversteuertem Einkommen gezahlt. Wo der Staat gibt, da nimmt er auch: In der Rentenphase (man spricht von „nachgelagert") werden die Renten aus solchen Verträgen voll, d. h. mit dem individuellen Steuersatz besteuert (§ 22 Nr. 5 EStG). Dies gilt unabhängig davon, ob die Leistungen auf Beiträgen, Zulagen oder auf in der Vertragslaufzeit erwirtschafteten Erträgen/Wertsteigerungen beruhen.

Vom Grundsatz „Zahlung der Beiträge aus dem Bruttoeinkommen, volle Versteuerung der Rente" sind ausgenommen:

Beiträge vor 2002

Überzahlungen in den Vertrag, d. h. Beiträge, die über den jeweils geförderten Höchstbetrag hinausgehen.

Ob Steuern in der Rentenphase gezahlt werden müssen, hängt von dem gesamten Einkommen in dieser Zeit ab und davon, wie hoch zukünftig die Freibeträge sind. Legt man die heutige Situation zugrunde, würden viele Rentner auch mit zusätzlichen privaten Rentenleistungen keine Steuern zahlen müssen 

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Besteuerung Riesterrente

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