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Besteuerung Riesterrente
Rentenleistungen aus privaten
Rentenversicherungen fließen in der Rentenphase normalerweise mit
dem Ertragsanteil in das zu versteuernde
Einkommen ein.
Bei Altersvorsorgeverträgen nach
Riester hat der Gesetzgeber eine andere
Regelung vorgesehen:
Besteuerung Riesterrente
Die Beiträge sind unabhängig von
anderen Beiträgen zusätzlich als
Sonderausgaben nach § 10 a EStG abziehbar – sie werden demnach
immer aus unversteuertem Einkommen gezahlt.
Wo der Staat gibt, da nimmt er auch: In der Rentenphase (man spricht
von „nachgelagert") werden die Renten aus solchen
Verträgen voll, d. h. mit dem individuellen Steuersatz
besteuert (§ 22 Nr. 5 EStG). Dies gilt unabhängig davon, ob die
Leistungen auf Beiträgen, Zulagen oder auf
in der Vertragslaufzeit erwirtschafteten
Erträgen/Wertsteigerungen beruhen.
Vom Grundsatz „Zahlung der
Beiträge aus dem Bruttoeinkommen, volle Versteuerung der
Rente" sind ausgenommen:
Beiträge vor 2002
Überzahlungen in den
Vertrag, d. h. Beiträge, die über den jeweils geförderten
Höchstbetrag hinausgehen.
Ob Steuern in der Rentenphase
gezahlt werden müssen, hängt von dem gesamten Einkommen in dieser
Zeit ab und davon, wie hoch zukünftig die Freibeträge sind. Legt
man die heutige Situation zugrunde, würden
viele Rentner auch mit zusätzlichen privaten Rentenleistungen
keine Steuern zahlen müssen
Besteuerung Riesterrente
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