Die Förderung der Altersvorsorge
nach § 10a EStG ist auch im Rahmen der betrieblichen
Altersvorsorge (bAV) möglich. Hier gelten
jedoch andere Rahmenbedingungen.
Grundsätzlich ist es nicht zu
empfehlen, eine Riester-Rente als betriebliche Altersversorgung
abzuschließen, da der
Arbeitgeber sich um die Beantragung der Zulagen kümmern muss es
ferner über Zulagen und ggf. zusätzliche Steuerersparnisse
hinaus keine Vergünstigungen aufgrund
dieses Durchführungswegs gibt.