Dauerzulagenantrag

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Dauerzulagenantrag Riesterrente

Dauerzulagenantrag Riesterrente

Seit 01.01.2005 sieht der Gesetzgeber bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) ein vereinfachtes Verfahren zur Beantragung der Altersvorsorgezulage vor. Der Zulageberechtigte muss künftig nicht mehr jedes Jahr einen neuen Dauerzulageantrag stellen. 

Dauerzulagenantrag

Er hat gemäß § 89 Abs. 1a EStG die Möglichkeit, seinen Anbieter bis auf Widerruf zu bevollmächtigen, für ihn den Zulageantrag jährlich auf elektronischem Wege zu stellen.

Dazu muss der Kunde dem Anbieter einmalig alle zulagerelevanten Daten (u. a. Sozialversicherungs-/ Zulagenummer und Steuernummer) übermitteln. Die ZfA ist befugt, die beitragspflichtigen Einnahmen des Steuerpflichtigen ggf. beim Rentenversicherungsträger selbst zu erfragen. Entsprechende Angaben des Steuerpflichtigen sind daher in der Regel entbehrlich. 

Durch diese Maßnahmen werden nicht nur Fehler vermieden. Das Dauerzulageverfahren wird zudem wesentlich unbürokratischer und verbraucherfreundlicher. Sofern Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, gilt die Beantragung der Kinderzulage bis auf Widerruf für die im Antrag angegebene Person.

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Dauerzulagenantrag Riesterrente

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