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Förderkriterien Riesterrente
Welche konkreten Voraussetzungen
begünstigte Altersvorsorgeprodukte erfüllen müssen, ist im Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz
(AltZertG) geregelt. Nach diesem Gesetz prüft die Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) , ob die
vorgeschriebenen Förderkriterien erfüllt
sind, und zertifiziert bei Vorliegen der folgenden Voraussetzungen
den Altersvorsorgevertrag
1. Die lebenslangen und unabhängig
vom Geschlecht gewährten Leistungen der Altersversorgung, dürfen
nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres beginnen bzw. vor dem
Beginn einer Altersrente aus der
gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt werden. Absicherungen
gegen die verminderte Erwerbsfähigkeit, die
Dienstunfähigkeit oder zur Hinterbliebenenversorgung können zusätzlich
abgeschlossen werden.
2. Garantie, dass mindestens die
eingezahlten Beiträge zu Beginn der Rentenphase zur Verfügung stehen
3. Die Anlageformen müssen ab
Auszahlungsbeginn eine lebenslang steigende oder zumindest gleich
bleibende monatliche Leibrente garantieren. Ratenzahlungen im
Rahmen eines Auszahlungsplans mit
anschließender lebenslanger Restkapitalverrentung sind ebenfalls
möglich. Die Vertragspartner können
vereinbaren, dass bis zu zwölf Monatsleistungen in einer
Auszahlung zusammengefasst werden oder eine
Kleinbetragsrente abgefunden wird. Außerdem besteht die Möglichkeit,
dass zu Beginn der Auszahlungsphase bis zu 30 % des zur Verfügung
stehenden Kapitals ausgezahlt werden.
4. Abschluss- und Vertriebskosten
müssen auf mindestens 5 Jahre verteilt werden
5. Die Möglichkeit, den Vertrag
ruhen zu lassen, das Kapital auf einen anderen
Altersvorsorgevertrag zu übertragen oder
das gebildete Kapital für die Anschaffung einer selbst genutzten
Wohnung zu entnehmen
Förderkriterien Riesterrente
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