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Förderkriterien  Riester Rente

Förderkriterien Riesterrente

Welche konkreten Voraussetzungen begünstigte Altersvorsorgeprodukte erfüllen müssen, ist im Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG) geregelt. Nach diesem Gesetz prüft die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) , ob die vorgeschriebenen Förderkriterien erfüllt sind, und zertifiziert bei Vorliegen der folgenden Voraussetzungen den Altersvorsorgevertrag

1. Die lebenslangen und unabhängig vom Geschlecht gewährten Leistungen der Altersversorgung, dürfen nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres beginnen bzw. vor dem Beginn einer Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt werden. Absicherungen gegen die verminderte Erwerbsfähigkeit, die Dienstunfähigkeit oder zur Hinterbliebenenversorgung können zusätzlich abgeschlossen werden.

2. Garantie, dass mindestens die eingezahlten Beiträge zu Beginn der Rentenphase zur Verfügung stehen

3. Die Anlageformen müssen ab Auszahlungsbeginn eine lebenslang steigende oder zumindest gleich bleibende monatliche Leibrente garantieren. Ratenzahlungen im Rahmen eines Auszahlungsplans mit anschließender lebenslanger Restkapitalverrentung sind ebenfalls möglich. Die Vertragspartner können vereinbaren, dass bis zu zwölf Monatsleistungen in einer Auszahlung zusammengefasst werden oder eine Kleinbetragsrente abgefunden wird. Außerdem besteht die Möglichkeit, dass zu Beginn der Auszahlungsphase bis zu 30 % des zur Verfügung stehenden Kapitals ausgezahlt werden.

4. Abschluss- und Vertriebskosten müssen auf mindestens 5 Jahre verteilt werden

5. Die Möglichkeit, den Vertrag ruhen zu lassen, das Kapital auf einen anderen Altersvorsorgevertrag zu übertragen oder das gebildete Kapital für die Anschaffung einer selbst genutzten Wohnung zu entnehmen

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