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Förderung Riesterrente
Die Förderung besteht aus zwei Komponenten, der direkten Zulage (
Grundzulage und Kinderzulage) und dem ggf.
zusätzlichen Sonderausgabenabzug (Steuerersparnis).
Jeder Förderberechtigte erhält
zunächst die staatliche Zulage, die auf seinen
Altersvorsorgevertrag überwiesen wird,
sofern er die Zulage beantragt. Voraussetzung: Er hat einen
zertifizierten Vertrag
abgeschlossen und in diesen eigene Beiträge (
Mindest-Eigenbeitrag) eingezahlt.
Die staatliche Zulage wird dann entweder zur
Erhöhung der eigenen Beiträge des Kunden für diesen Vertrag
( Netto-Beitragsverfahren) oder zur Verrechnung mit noch
ausstehenden Beiträgen für das entsprechende
Kalenderjahr ( Brutto-Beitragsverfahren) verwendet.
Zusätzlich kann eine
Steuerersparnis gewährt werden. Der Kunde gibt im Rahmen seiner
Steuererklärung beim Finanzamt an, wie hoch
die Beiträge (geleisteten Eigenbeiträge und staatliche Zulagen) für
seinen Altersvorsorgevertrag im veranlagten Jahr waren. Das
Finanzamt macht einen Günstigervergleich
und ermittelt, ob der Sonderausgabenabzug für die
Altersvorsorgeaufwendungen höher ist als
die möglichen Zulagen.
Ist dies der Fall, erhält er die
über die Zulage hinausgehende Steuerermäßigung,
die nicht auf den Altersvorsorgevertrag überwiesen, sondern dem
Kunden im Rahmen seiner
Einkommensteuerfestsetzung gutgeschrieben wird. Der Kunde sollte
möglichst die Riester-Steuerermäßigung
mit seiner jährlichen Einkommensteuererklärung beantragen.
Förderung Riesterrente
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