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Geringfügig
Beschäftigte Riesterrente
Ein geringfügig Beschäftigter mit
einem mtl. Einkommen bis 400,- € kann die Voraussetzung für
eine Förderung erreichen, wenn er auf die
Versicherungsfreiheit verzichtet und über seinen Arbeitgeber bei
der „Minijobzentrale" einen Antrag auf Versicherungspflicht
stellt. Bei geringfügig Beschäftigten in
einem Unternehmen zahlt der Arbeitgeber bereits 12 % des
Bruttolohnes in die GRV.
Bei einer geringfügigen
Beschäftigung in einem Haushalt, beträgt der Anteil des
Arbeitgebers lediglich 5 %. Wird ein Antrag
auf Versicherungspflicht gestellt, stockt der geringfügig
Beschäftigte bis auf den Beitragssatz von
derzeit 19,5 % auf und zahlt einen Anteil von 7,5 % bzw. 14,5 %
seines Bruttolohns selbst in die gesetzliche
Rentenversicherung ein (bei einem Einkommen von 400,- € sind
dies 30,- € bzw. 58,- € pro Monat).
Andere Sozialversicherungsbeiträge müssen nicht entrichtet
werden.
Allerdings kann
der Versicherte nicht wieder eine Versicherungsfreiheit
beantragen.
Die Frage, ab wann sich ein
Verzicht auf die Versicherungsfreiheit für den Kunden lohnt, um
von den Zulagen der Riester-Rente
profitieren, kann pauschal nicht beantwortet werden.
Geringfügig
Beschäftigte Riesterrente
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