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Geringfügig Beschäftigte  Riester Rente

Geringfügig Beschäftigte Riesterrente

Ein geringfügig Beschäftigter mit einem mtl. Einkommen bis 400,- € kann die Voraussetzung für eine Förderung erreichen, wenn er auf die Versicherungsfreiheit verzichtet und über seinen Arbeitgeber bei der „Minijobzentrale" einen Antrag auf Versicherungspflicht stellt. Bei geringfügig Beschäftigten in einem Unternehmen zahlt der Arbeitgeber bereits 12 % des Bruttolohnes in die GRV.

Bei einer geringfügigen Beschäftigung in einem Haushalt, beträgt der Anteil des Arbeitgebers lediglich 5 %. Wird ein Antrag auf Versicherungspflicht gestellt, stockt der geringfügig Beschäftigte bis auf den Beitragssatz von derzeit 19,5 % auf und zahlt einen Anteil von 7,5 % bzw. 14,5 % seines Bruttolohns selbst in die gesetzliche Rentenversicherung ein (bei einem Einkommen von 400,- € sind dies 30,- € bzw. 58,- € pro Monat). Andere Sozialversicherungsbeiträge müssen nicht entrichtet werden. 

Allerdings kann der Versicherte nicht wieder eine Versicherungsfreiheit beantragen.

Die Frage, ab wann sich ein Verzicht auf die Versicherungsfreiheit für den Kunden lohnt, um von den Zulagen der Riester-Rente profitieren, kann pauschal nicht beantwortet werden.

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Geringfügig Beschäftigte Riesterrente

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