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Grundzulage
Riesterrente
Die staatliche Riester
Zulage setzt sich
zusammen aus der Grundzulage und der
Kinderzulage.
Die Grundzulage beträgt
Jahr Grundzulage pro Jahr
2004 und 2005 76 €
2006 und 2007 114 €
Ab 2008 154 €
Jedem Ehepartner steht die
Grundzulage gesondert zu, wenn er förderberechtigt ist und einen
eigenen Altersvorsorgevertrag abgeschlossen
hat. Nicht-förderberechtigte Ehepartner können im Rahmen der
„Kombi-Ehe" ebenfalls die Zulage erhalten.
Die vollen Zulagen werden gezahlt,
wenn der Förderberechtigte seinen Mindest-Eigenbeitrag leistet.
Um die volle Zulage für das Jahr
2006 zu erhalten, muss der Kunde beim Brutto-Beitragsverfahren 3 %
seines sozialversicherungspflichtigen Einkommens des Vorjahres
investieren bzw. diese 3 % minus seiner
Zulagen beim Nettobeitragsverfahren. Falls der
Mindest-Eigenbeitrag vom Kunden nicht erbracht wird, erfolgt eine
anteilige Kürzung der Zulage:
Wenn z. B. nur
80 % des Mindesteigenbeitrags geleistet werden, werden 80 % der
Zulage gezahlt. Auch die Kinderzulage wird
wie die Grundzulage proportional gekürzt. Bei einer „Kombi-Ehe"
hat eine nur anteilige Aufbringung des
Mindesteigenbeitrags zur Folge, dass die Zulagen des Ehepartners
gekürzt werden.
Bei der „Kombi-Ehe"
muss der rentenversicherungspflichtige Partner seinen Mindesteigenbeitrag
leisten, d. h. der Mindesteigenbeitrag kann nicht auf beide
Verträge verteilt werden, so dass die
Beiträge zusammen die 2 % ergeben würden. Von dem
Mindesteigenbeitrag des Rentenversicherungspflichtigen
können lediglich die Zulagen des mittelbar Förderberechtigten abgezogen
werden. Kombi-Ehe
Grundzulage
Riesterrente
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