Grundzulage

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Grundzulage  Riester Rente

Grundzulage Riesterrente

Die staatliche Riester Zulage setzt sich zusammen aus der Grundzulage und der Kinderzulage.

Die Grundzulage beträgt

Jahr Grundzulage pro Jahr

2004 und 2005 76 €

2006 und 2007 114 €

Ab 2008 154 €

Jedem Ehepartner steht die Grundzulage gesondert zu, wenn er förderberechtigt ist und einen eigenen Altersvorsorgevertrag abgeschlossen hat. Nicht-förderberechtigte Ehepartner können im Rahmen der „Kombi-Ehe" ebenfalls die Zulage erhalten.

Die vollen Zulagen werden gezahlt, wenn der Förderberechtigte seinen Mindest-Eigenbeitrag leistet. 

Um die volle Zulage für das Jahr 2006 zu erhalten, muss der Kunde beim Brutto-Beitragsverfahren 3 % seines sozialversicherungspflichtigen Einkommens des Vorjahres investieren bzw. diese 3 % minus seiner Zulagen beim Nettobeitragsverfahren. Falls der Mindest-Eigenbeitrag vom Kunden nicht erbracht wird, erfolgt eine anteilige Kürzung der Zulage:

Wenn z. B. nur 80 % des Mindesteigenbeitrags geleistet werden, werden 80 % der Zulage gezahlt. Auch die Kinderzulage wird wie die Grundzulage proportional gekürzt. Bei einer „Kombi-Ehe" hat eine nur anteilige Aufbringung des Mindesteigenbeitrags zur Folge, dass die Zulagen des Ehepartners gekürzt werden. 

Bei der „Kombi-Ehe" muss der rentenversicherungspflichtige Partner seinen Mindesteigenbeitrag leisten, d. h. der Mindesteigenbeitrag kann nicht auf beide Verträge verteilt werden, so dass die Beiträge zusammen die 2 % ergeben würden. Von dem Mindesteigenbeitrag des Rentenversicherungspflichtigen können lediglich die Zulagen des mittelbar Förderberechtigten abgezogen werden. Kombi-Ehe

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