|
Günstigervergleich
Riesterrente
Um festzustellen, ob ein
Förderberechtigter bzw. ein förderberechtigtes Ehepaar
zusätzlich zu den Zulagen auch über
Sonderausgabenabzüge gefördert wird, nimmt das Finanzamt bei der
Einkommensteuererklärung einen sog. Günstigervergleich
vor. Der Kunde gibt in der Anlage AV an, welche
Beiträge er in den Altersvorsorgevertrag gezahlt hat.
Das Finanzamt ermittelt die
Differenz zwischen der Zulage und der
Steuerersparnis (gem. §10a EStG). Ist die Steuerersparnis höher
als die Zulage, kommt die Differenz dem
Kunden in seinem Einkommensteuerbescheid zu Gute.
Wenn beide Ehepartner zum
unmittelbar förderberechtigten Personenkreis gehören, steht
jedem Ehegatten der Sonderausgabenabzug
gesondert zu. Die Übertragung eines nicht ausgeschöpften
Sonderausgabenhöchstbetrages auf den
anderen Ehepartner ist ausgeschlossen.
Anders ist es bei Ehepaaren, bei
denen ein Ehepartner nur abgeleitet zulageberechtigt ist. Hier
kann der unmittelbar zulageberechtigte
Ehegatte die Altersvorsorgebeiträge beider Ehegatten
einschließlich der Zulagen im Rahmen seines
für ihn geltenden Höchstbetrages geltend machen.
Günstigervergleich
Riesterrente
|