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Günstigervergleich  Riester Rente

Günstigervergleich Riesterrente

Um festzustellen, ob ein Förderberechtigter bzw. ein förderberechtigtes Ehepaar zusätzlich zu den Zulagen auch über Sonderausgabenabzüge gefördert wird, nimmt das Finanzamt bei der Einkommensteuererklärung einen sog. Günstigervergleich vor. Der Kunde gibt in der Anlage AV an, welche Beiträge er in den Altersvorsorgevertrag gezahlt hat. 

Das Finanzamt ermittelt die Differenz zwischen der Zulage und der Steuerersparnis (gem. §10a EStG). Ist die Steuerersparnis höher als die Zulage, kommt die Differenz dem Kunden in seinem Einkommensteuerbescheid zu Gute.

Wenn beide Ehepartner zum unmittelbar förderberechtigten Personenkreis gehören, steht jedem Ehegatten der Sonderausgabenabzug gesondert zu. Die Übertragung eines nicht ausgeschöpften Sonderausgabenhöchstbetrages auf den anderen Ehepartner ist ausgeschlossen.

Anders ist es bei Ehepaaren, bei denen ein Ehepartner nur abgeleitet zulageberechtigt ist. Hier kann der unmittelbar zulageberechtigte Ehegatte die Altersvorsorgebeiträge beider Ehegatten einschließlich der Zulagen im Rahmen seines für ihn geltenden Höchstbetrages geltend machen.

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