Hinterbliebene

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Hinterbliebene  Riester Rente

Hinterbliebene Riesterrente

"Hinterbliebene" im Sinne des § 32 Abs. 6 EStG sind nur die Ehegatten sowie Kinder, für die Kindergeld gezahlt oder ein Freibetrag gewährt wird. Nichteheliche Partner sind damit ausgeschlossen. 

Die Behandlung von gleichgeschlechtlichen Partnern erfolgt derzeit – abhängig von § 26 Abs. I EStG, der eine steuerliche Zusammenveranlagung nicht vorsieht – entsprechend der von nichtehelichen Partnern.

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Hinterbliebene Riesterrente

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