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Kombi Ehe Riesterrente
Eine Sonderregelung wurde Ehegatten
von unmittelbar Zulageberechtigten ( Förderberechtigten) eingeräumt.
Gehört nur ein Ehegatte zum unmittelbar begünstigten
Personenkreis, erhält der andere Ehegatte
eine mittelbare Zulageberechtigung, sofern beide
unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind, nicht
dauernd getrennt leben und beide jeweils
einen auf ihren Namen lautenden Altersvorsorgevertrag
abgeschlossen haben.
Eigene Altersvorsorgebeiträge
müssen nur von dem unmittelbar zulageberechtigten Ehegatten,
nicht jedoch von dem mittelbar
zulageberechtigten Ehegatten erbracht werden. Der Nicht direkt
Förderberechtigte („abgeleitet bzw.
mittelbar Förderberechtigter") schließt einen separaten
Vertrag ab, der nur aus der Zulage (sowie
ggf. Kinderzulagen) besteht. Im Brutto-Beitragsverfahren besteht
der Beitrag somit aus den Zulagen. Bei den
reinen Zulagenverträgen ist das Netto-Beitragsverfahren zu empfehlen.
Ein Beispiel: Klaus B., 35 Jahre, Elektromechaniker, ist
verheiratet und lebt mit seiner Frau Heike
(Hausfrau) und seinen beiden Kindern in Köln. Er verdient pro
Jahr 30.000 €. Er und seine Frau
möchten sich beide absichern. Da Frau Heike B. Hausfrau ist, ist
sie selbst nicht förderberechtigt. Sie
erlangt allerdings den Förderanspruch durch ihre Ehe mit Klaus
B., wenn dieser eine Riester Rente abschließt
und seinen Mindest-Eigenbeitrag leistet.
Bei Hausfrauen ist auf das
Alter der Kinder zu achten, denn während der Kindererziehungszeit
sind Mütter automatisch rentenversicherungspflichtig und
damit unmittelbar förderberechtigt, so dass zumindest der
Sockelbetrag zu zahlen ist.
Zahlt der Förderberechtigte nicht
seinen vollen Mindest-Eigenbeitrag, wird seine eigene Zulage und die
des Ehepartners anteilig gekürzt.
Bei Tod des Förderberechtigten
fällt der Förderanspruch für den abgeleitet zulageberechtigten
Ehepartner weg. Wenn dieser nicht selbst
förderberechtigt wird, kann der Vertrag ruhen, d. h. beitragsfrei
weitergeführt werden.
Bei Scheidung stellt sich die
Situation für den abgeleitet Förderberechtigten genauso dar.
Für den Förderberechtigten erhöht sich in
einem solchen Fall sein Mindest-Eigenbeitrag um die Zulage(n) aus
dem Vertrag seines Partners – er muss seinen Beitrag erhöhen,
um nach wie vor die volle Zulage zu
erhalten.
Kombi Ehe Riesterrente
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