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Kündigung Riester Rente

Kündigung Riesterrente

Bis zum Ablauf der Aufschubzeit kann der Kunde seinen Altersvorsorgevertrag ganz oder teilweise schriftlich kündigen. Es gelten die Kündigungsfristen nach AVB: frühestens nach einem Jahr seit Versicherungsbeginn zum Schluss eines jeden Beitragszahlungsabschnitts mit Frist von einem Monat zu einem Jahrestag des Versicherungsbeginns fristlos

Die Kündigung sollte nur der letzte Schritt sein, wenn gemeinsam alle Alternativen geprüft wurden 

Bei Vertragskündigung vor Ablauf eines Altersvorsorgevertrages und Auszahlung der Leistung an den Kunden muss die Förderung zurückgezahlt werden, es sei denn, der Kunde nutzt die Möglichkeit der Übertragung des gebildeten Kapitals, d. h. er wechselt zu einem zertifizierten Vorsorgevertrag eines anderen Anbieters.

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