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Landwirte Riester Rente

Landwirte Riesterrente

Landwirte sind grundsätzlich förderberechtigt, sofern sie in der Alterskasse der Landwirte pflichtversichert sind. Als Bemessungsgrundlage gelten für den Mindest-Eigenbeitrag - neben evtl. anderen beitragspflichtigen Einnahmen des Vorjahres - die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft des vorletzten Jahres.

Ist der Zulageberechtigte in der gesetzlichen Rentenversicherung und der Pflichtversicherung der Landwirte versichert, dann müssen die beitragspflichtigen Einnahmen aus dem Vorjahr und die Einkünfte aus § 13 EStG (Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft) aus dem vorletzten Jahr für die Berechnung des Mindest-Eigenbeitrags zusammengefasst werden.

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Landwirte Riesterrente

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