Pfändung

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Pfändung Riester Rente und Direktversicherung

Pfändung Riesterrente

Das in einem Altersvorsorgevertrag angesammelte und staatlich geförderte Kapital ist während der Ansparphase (in der Aufschubzeit ) wie auch in der Abrufphase auf Grund des umfassenden Übertragungs- und Abtretungsverbots der Altersvorsorgeverträge (§ 97, XI EStG) gesetzlich vor Pfändung Riesterrente oder Direktversicherung sowie Anrechnung auf Arbeitslosengeld II geschützt („Hartz IV"-sicher). 

Die Bundesagentur für Arbeit kann aber verlangen, dass der Vertrag beitragsfrei gestellt wird. Dieser gesetzliche Pfändungsschutz besteht jedoch nicht für sog. „überzahlte Beiträge" ( Überzahlung).

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Pfändung Riesterrente

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