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Rentenreform
2001 Riesterrente
Die Rentenreform 2001
brachte eine neue Formel zur Anpassung der Renten mit sich. Diese
gilt für alle jetzigen (Bestandsrentner)
und zukünftigen Rentner (Neurentner). In den Jahren 2003 bis 2010
wird die zusätzliche private Altersvorsorge
in der Anpassungsformel berücksichtigt. Dies führt dazu, dass
die Renten geringer steigen werden als bisher. Ab dem Jahr 2011
werden die Rentenerhöhungen dann nur noch
auf der Basis von 90% der Bruttolohnsteigerung erfolgen.
Auch dies führt dann zu einer
noch geringeren Steigerung als in den Jahren zuvor.
Nach Expertenmeinung wird dadurch -
immer noch optimistisch geschätzt - das Rentenniveau auf ca. 63,5
% sinken, und dies auch nur unter der Voraussetzung, dass der
Erwerbsverlauf dem des Eckrentners (s. o.)
entspricht. Wird dieser doch eher theoretische Erwerbsverlauf
nicht erreicht – wovon man heute bei den
meisten Kunden ausgehen muss - wird die Versorgungslücke noch
größer, die man durch private Vorsorge
schließen muss.
Rentenreform
2001 Riesterrente
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