Damit die private Riester-Vorsorge
nicht allein aus Zulagen finanziert wird (dies könnte z. B. bei
Familien mit mehreren Kindern eintreten), müssen Förderberechtigte
in solchen Fällen einen geringen eigenen
Beitrag, den so genannten Sockelbetrag, leisten.
Dieser beträgt ab dem Jahr 2005
60,- € p. a. unabhängig von der Kinderzahl.