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Sonderausgaben
Abzug Riesterrente
Mit dem Begriff Sonderausgaben
bezeichnet das Einkommensteuergesetz (EStG) eine Reihe genau bestimmter
Aufwendungen, die vom Einkommen abgezogen werden und damit das zu
versteuernde Einkommen mindern können. Die
Beiträge zu Lebens- und Rentenversicherungen gelten zusammen mit
anderen Versicherungsbeiträgen (auch
Sozialversicherungsbeiträge) als sog. Vorsorgeaufwendungen, die
im Rahmen der abzugsfähigen Höchstbeiträge unter bestimmten
Voraussetzungen steuermindernd geltend
gemacht werden können.
Der Kunde erhält auf diese
Beiträge seine gezahlte Einkommensteuer,
Kirchensteuer und den Solidaritätszuschlag zurück.
Bei Altersvorsorgeverträgen gibt
es daneben einen zusätzlichen Sonderausgabenabzug
nach § 10 a EStG. Ein Förderberechtigter
kann seine Altersvorsorgeleistungen (Eigenbeiträge + Zulage) als
zusätzliche Sonderausgaben
ansetzen – maximal bis zu folgenden Grenzen:
im Veranlagungszeitraum 2005 bis zu
1.050,- € p. a.
in den Veranlagungszeiträumen 2006
und 2007 bis zu 1.575,- € p. a.
ab dem Veranlagungszeitraum 2008
jährlich bis zu 2.100,- € p. a.
Dabei handelt es sich nicht um
pauschale Freibeträge, sondern um Höchstbeträge, bis zu denen Sparbeiträge
zugunsten eines Altersvorsorgevertrags im Rahmen der
Einkommensteuerveranlagung berücksichtigt
werden können. Der Eintrag eines Freibetrags in der Steuerkarte
ist daher nicht vorgesehen.
Wenn beide Ehepartner zum
unmittelbar förderberechtigten Personenkreis gehören, steht
jedem Ehegatten der Sonderausgabenabzug
gesondert zu. Die Übertragung eines nicht ausgeschöpften
Sonderausgabenhöchstbetrages auf den
anderen Ehepartner ist ausgeschlossen.
Im Rahmen von Kombi-Ehen kann der Sonderausgabenabzug
nur einmal geltend gemacht werden, denn der
abgeleitet Förderberechtigte hat keinen separaten Anspruch auf
den zusätzlichen Sonderausgabenabzug.
Es gibt jedoch eine Übertragungsmöglichkeit von Beiträgen
oberhalb der Mindest-Eigenbeiträge: Wenn in
einer Kombi-Ehe die Ausnutzung von Steuervorteilen Sinn macht (
Günstigervergleich), dann kann der direkt Förderberechtigte
seinen Mindest-Eigenbeitrag zahlen, der
abgeleitet förderberechtigte Ehepartner übernimmt einen
zusätzlichen Beitragsteil bis zu den o. a.
Grenzen.
Sonderausgaben
Abzug Riesterrente
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