Sonderausgaben

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Sonderabgaben Abzug Riester Rente

Sonderausgaben Abzug Riesterrente

Mit dem Begriff Sonderausgaben bezeichnet das Einkommensteuergesetz (EStG) eine Reihe genau bestimmter Aufwendungen, die vom Einkommen abgezogen werden und damit das zu versteuernde Einkommen mindern können. Die Beiträge zu Lebens- und Rentenversicherungen gelten zusammen mit anderen Versicherungsbeiträgen (auch Sozialversicherungsbeiträge) als sog. Vorsorgeaufwendungen, die im Rahmen der abzugsfähigen Höchstbeiträge unter bestimmten Voraussetzungen steuermindernd geltend gemacht werden können. 

Der Kunde erhält auf diese Beiträge seine gezahlte Einkommensteuer, Kirchensteuer und den Solidaritätszuschlag zurück.

Bei Altersvorsorgeverträgen gibt es daneben einen zusätzlichen Sonderausgabenabzug nach § 10 a EStG. Ein Förderberechtigter kann seine Altersvorsorgeleistungen (Eigenbeiträge + Zulage) als zusätzliche Sonderausgaben ansetzen – maximal bis zu folgenden Grenzen:

im Veranlagungszeitraum 2005 bis zu 1.050,- € p. a.

in den Veranlagungszeiträumen 2006 und 2007 bis zu 1.575,- € p. a.

ab dem Veranlagungszeitraum 2008 jährlich bis zu 2.100,- € p. a.

Dabei handelt es sich nicht um pauschale Freibeträge, sondern um Höchstbeträge, bis zu denen Sparbeiträge zugunsten eines Altersvorsorgevertrags im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung berücksichtigt werden können. Der Eintrag eines Freibetrags in der Steuerkarte ist daher nicht vorgesehen.

Wenn beide Ehepartner zum unmittelbar förderberechtigten Personenkreis gehören, steht jedem Ehegatten der Sonderausgabenabzug gesondert zu. Die Übertragung eines nicht ausgeschöpften Sonderausgabenhöchstbetrages auf den anderen Ehepartner ist ausgeschlossen.

Im Rahmen von Kombi-Ehen kann der Sonderausgabenabzug nur einmal geltend gemacht werden, denn der abgeleitet Förderberechtigte hat keinen separaten Anspruch auf den zusätzlichen Sonderausgabenabzug. Es gibt jedoch eine Übertragungsmöglichkeit von Beiträgen oberhalb der Mindest-Eigenbeiträge: Wenn in einer Kombi-Ehe die Ausnutzung von Steuervorteilen Sinn macht ( Günstigervergleich), dann kann der direkt Förderberechtigte seinen Mindest-Eigenbeitrag zahlen, der abgeleitet förderberechtigte Ehepartner übernimmt einen zusätzlichen Beitragsteil bis zu den o. a. Grenzen.  

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