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Verpfändung Riester Rente

Verpfändung Riesterrente

Auf Grund des umfassenden Übertragungs- und Abtretungsverbots der Altersvorsorgeverträge (§ 97, XI EStG) gilt auch ein vollständiger gesetzlicher Pfändungsschutz der staatlich geförderten Altersvorsorgeverträge sowohl während der �� Aufschubzeit als auch während der �� Abrufphase . 

Dieser gesetzliche Pfändungsschutz besteht jedoch nicht für sog. „überzahlte Beiträge“.�� Pfändung

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Verpfändung Riesterrente

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