Altersvorsorgeverträge werden nur
dann durch Zulagen/Steuerersparnis gefördert,
wenn das Produkt durch die der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
angegliederte Zertifizierungsstelle als
förderungswürdig zertifiziert wurde.
Eine zentrale Zertifizierungsstelle
für nach dem AVmG geförderte
Altersvorsorgeprodukte prüft, ob die
Anlageformen alle gesetzlichen Förderkriterien
erfüllen. Ist dies der Fall, erhalten die Versicherten durch
den Abschluss eines solchen Vertrages die staatliche
Förderung.
Das soll für Rechtsklarheit sorgen
und die Finanzämter entlasten. Die Zertifizierungsstelle
wurde bei der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eingerichtet.