Die Altersvorsorgezulage ist
besonders interessant für Geringverdiener und Familien mit
Kindern. Sie besteht aus Grundzulage
und evtl. Kinderzulage. Um die volle Zulage zu
erhalten, muss der Zulageberechtigte
für jedes Förderjahr den sog. Mindest-Eigenbeitrag in
seinen Altersvorsorgevertrag zahlen.
Damit die geförderte
Altersvorsorge nach Riester auch bei hoher Zulage nicht
rein aus staatlichen Mitteln finanziert
wird, muss der Förderberechtigte in jedem Fall einen bestimmten
Sockelbetrag selbst zahlen, wenn er
die volle RiesterZulage erhalten möchte.
Zulagen für
Altersvorsorgeverträge können sein: Grundzulage
oder Kinderzulage.