Riester Zulagen

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Riester Zulagen

Riester Zulagen

Die Altersvorsorgezulage ist besonders interessant für Geringverdiener und Familien mit Kindern. Sie besteht aus �Grundzulage und evtl. �Kinderzulage. Um die volle Zulage zu erhalten, muss der Zulageberechtigte für jedes Förderjahr den sog. � Mindest-Eigenbeitrag in seinen Altersvorsorgevertrag zahlen. 

Damit die geförderte Altersvorsorge nach Riester auch bei hoher Zulage nicht rein aus staatlichen Mitteln finanziert wird, muss der Förderberechtigte in jedem Fall einen bestimmten � Sockelbetrag selbst zahlen, wenn er die volle Riester Zulage erhalten möchte.

Zulagen für Altersvorsorgeverträge können sein: � Grundzulage oder � Kinderzulage.

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