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Zusatzversorgung Riesterrente
Öffentliche Arbeitgeber (Bund,
Länder, Gemeinden, Kommunen) haben sich durch Tarifverträge
verpflichtet, ihren Arbeitnehmern neben der
Grundversorgung aus der gesetzlichen Rentenversicherung zusätzliche
Rentenleistungen durch den Abschluss einer Zusatzversorgung
zu gewähren.
Die Zusatzversorgung für
Arbeiter und Angestellte des öffentlichen Dienstes lehnt sich in
ihren Strukturprinzipien und
Versorgungszielen an die Beamtenversorgung an.
Pflichtversichert sind
Arbeitnehmer, die in einem Arbeitsverhältnis zu einem Mitglied
der Zusatzversorgungseinrichtung stehen.
D. h. der Arbeitnehmer kann diese Zusatzversorgung nicht
ausschlagen!
Durch die Umstellung des
Versorgungssystems auf ein Punktesystem sind Arbeitnehmer im
öffentlichen Dienst direkt förderfähig.
Es gelten grundsätzlich die gleichen Kriterien wie bei den
gesetzlich Rentenversicherten (
Förderberechtigung). Allerdings ist eine Entgeltumwandlung in
Verbindung mit der Riesterförderung nicht
möglich, da die entsprechende Tariföffnungsklausel (noch) nicht
existiert.
Zusatzversorgung Riesterrente
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