Zusatzversorgung

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Zusatzversorgung  Riester Rente

Zusatzversorgung Riesterrente

Öffentliche Arbeitgeber (Bund, Länder, Gemeinden, Kommunen) haben sich durch Tarifverträge verpflichtet, ihren Arbeitnehmern neben der Grundversorgung aus der gesetzlichen Rentenversicherung zusätzliche Rentenleistungen durch den Abschluss einer Zusatzversorgung zu gewähren. 

Die Zusatzversorgung für Arbeiter und Angestellte des öffentlichen Dienstes lehnt sich in ihren Strukturprinzipien und Versorgungszielen an die Beamtenversorgung an.

Pflichtversichert sind Arbeitnehmer, die in einem Arbeitsverhältnis zu einem Mitglied der Zusatzversorgungseinrichtung stehen. D. h. der Arbeitnehmer kann diese Zusatzversorgung nicht ausschlagen!

Durch die Umstellung des Versorgungssystems auf ein Punktesystem sind Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst direkt förderfähig. Es gelten grundsätzlich die gleichen Kriterien wie bei den gesetzlich Rentenversicherten (�� Förderberechtigung). Allerdings ist eine Entgeltumwandlung in Verbindung mit der Riesterförderung nicht möglich, da die entsprechende Tariföffnungsklausel (noch) nicht existiert.

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Zusatzversorgung Riesterrente

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